Es wurde in der Rechnung mit den Sofortmaßnahmen für die Pandemie eingereicht, Änderung, die unter anderem obligatorische Diagnosetests für Coronaviren vorsieht…….
Nach dem Änderungsantrag, solange noch ein Risiko für die öffentliche Gesundheit besteht, von der Ausbreitung des Coronavirus, kann definiert werden, durch ministerielle Entscheidung, als Voraussetzung für den Besuch des Arbeitsortes, der vorherige Befund nach einem diagnostischen Test auf Coronavirus-Krankheit, dass der Mitarbeiter für einen diagnostischen Test nicht positiv getestet hat.
Diese Verpflichtung kann insbesondere für Arbeitnehmer vorgesehen werden im Einzelhandel, von Essen, Tourismus, Verarbeitung und Transport sowie alle Arten von Bildungsstrukturen sowie Justizbeamte.
Siehe den Änderungsantrag HIER