Das Finanzministerium gab dies bekannt "Um die Schuldner zu erleichtern, erstreckt sich bis Montag 1/3/2021 die Frist für die rechtzeitige Zahlung der Verkehrsgebühren für das Jahr 2021 "…..
"Verkehrsstrafen, die möglicherweise von bezahlt wurden 27/2/2021, nach den geltenden Bestimmungen, werden als unangemessen bezahlt zurückgegeben ", heißt es in der Ankündigung.